AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle zwischen der “Kommunikationsberatung Bjoern Habegger” (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) geschlossenen Verträge über Kommunikationsberatung, digitales Marketing, KI-Entwicklung und Digital Signage sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Individualvertragliche Vereinbarungen sowie spezifische Sondervereinbarungen (z. B. EVB-IT) haben stets Vorrang vor diesen AGB.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit demselben Kunden, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen der Agentur im Bereich:
- Kommunikationsberatung
- Digitales und/oder analoges Marketing
- KI-Entwicklung
- Betrieb von Digital Signage Systemen
- Beratung von Kommunikations- und Absatzstrategien
- Systemisches Führungskräfte-Coaching
sowie alle damit verbundenen Leistungen, die im Einzelvertrag, Angebot, Projektplan oder einer vergleichbaren Leistungsvereinbarung festgelegt sind.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsvereinbarung. Er umfasst insbesondere die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Tätigkeiten sowie ggf. ergänzende, schriftlich vereinbarte Leistungen.
3. Leistungsumfang, Änderungen und Abnahme
3.1 Erbringung der Leistungen: Die Agentur erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung der anerkannten fachlichen Standards. Sie ist befugt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (z. B. Freelancer, Subunternehmer) einzusetzen, sofern dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
3.2 Leistungsbeschreibung und Änderungen:
3.2.1 Die Einzelheiten der von der Agentur zu erbringenden Leistungen, einschließlich Zielsetzung, Umfang und Zeitplan, werden in einer Leistungsbeschreibung (z. B. Pflichten-/Lastenheft, Angebot) festgehalten.
3.2.2 Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests) durch den Kunden bedürfen der Textform. Die Agentur wird dem Kunden daraufhin ein entsprechendes Änderungsangebot (z. B. hinsichtlich Terminen, Kosten) unterbreiten. Erfolgt eine Annahme durch den Kunden, wird die Leistungsbeschreibung entsprechend angepasst.
3.3 Abnahme und Testverfahren:
3.3.1 Sobald die Agentur eine (Teil-)Leistung fertiggestellt hat, kann sie vom Kunden die Abnahme verlangen. Der Kunde verpflichtet sich, die abnahmereife Leistung unverzüglich zu prüfen und innerhalb einer angemessenen Frist (maximal 14 Tage, soweit nicht anders vereinbart) schriftlich zu erklären, ob er die Abnahme erteilt oder Mängel feststellt.
3.3.2 Erfolgt innerhalb der genannten Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen, sofern die Agentur den Kunden bei der Bereitstellung der Leistung zur Abnahme auf die Bedeutung seines Schweigens und die 14-Tage-Frist gesondert hingewiesen hat. Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme, werden jedoch von der Agentur im Rahmen der Gewährleistung beseitigt.
3.3.3 Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er die Mängel schriftlich im Detail anzugeben. Die Agentur wird sodann diese Mängel beseitigen und die Abnahme erneut anbieten.
4. Spezifische Regelungen bei KI-Entwicklung
4.1 Trainingsdaten und Algorithmen:
4.1.1 Soweit bei der Entwicklung einer KI-Lösung Trainingsdaten eingesetzt werden, legt die Agentur offen, welche Daten verwendet werden und welchen Ursprung diese haben, sofern dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen.
4.1.2 Die Urheberrechte bzw. geistigen Eigentumsrechte an den zugrunde liegenden Algorithmen, Modellen und Basistechnologien verbleiben vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung grundsätzlich bei der Agentur bzw. den jeweiligen Lizenzgebern. Der Kunde erhält die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte gemäß Abschnitt 7 dieser AGB.
4.2 Haftung für KI-Ergebnisse:
4.2.1 Die Agentur haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Entscheidungen oder Maßnahmen entstehen, die der Kunde oder Dritte in Abhängigkeit von den KI-Ergebnissen (z. B. Prognosen, Analysen) treffen, es sei denn, diese Schäden beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur.
4.2.2 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Prüfung, Auswertung und Interpretation der KI-Ergebnisse im Hinblick auf seine geschäftliche oder unternehmerische Praxis.
4.3 Ethik und Compliance:
4.3.1 Die Agentur verpflichtet sich, bei KI-Projekten die geltenden gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und darauf hinzuwirken, dass die entwickelten KI-Lösungen nicht für rechtswidrige oder diskriminierende Zwecke missbraucht werden.
4.3.2 Sollte sich herausstellen, dass eine beabsichtigte Nutzung der KI-Lösung gegen gesetzliche, regulatorische oder ethische Vorgaben verstößt, ist die Agentur berechtigt, von der weiteren Umsetzung des Projekts zurückzutreten oder dies zu verweigern.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf eine verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, können von der Agentur zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
5.2 Der Kunde überprüft die von der Agentur erstellten oder bereitgestellten Konzepte, Inhalte, Tools, Programmcodes und Materialien vor deren Nutzung und meldet erkannte Mängel unverzüglich.
5.3 Stellt der Kunde eigene Materialien (z. B. Bilder, Texte, Videos, Datenbestände, Wireframes, Layouts) zur Verfügung, versichert er, dass diese frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Sofern der Kunde Vorgaben oder Materialien für barrierefreie Systeme beistellt, trägt er die Verantwortung dafür, dass diese den gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit (z. B. BITV, BGG) entsprechen. Erforderlicher Mehraufwand zur Anpassung nicht konformer Beistellungen wird gesondert vergütet. Der Kunde stellt die Agentur auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Verpflichtungen zurückzuführen sind.
5.4 Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, die vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte an den von der Agentur erstellten oder zur Verfügung gestellten Werken, Inhalten oder Programmen nicht zu überschreiten.
5.5 Zugangsrechte bei Social-Media-Dienstleistungen: Bei allen Leistungen im Zusammenhang mit Social-Media-Accounts ist der Kunde verpflichtet, der Agentur rechtzeitig und dauerhaft ungestörten Zugang zu den relevanten Accounts, Plattformen und Tools zu gewähren. Dies umfasst insbesondere die Übergabe und Pflege von Zugangsdaten, Passwörtern, API-Schlüsseln oder sonstigen Berechtigungen. Der Kunde stellt sicher, dass diese Zugänge jederzeit funktionsfähig sind. Verzögerungen oder Zusatzaufwände durch unterbrochene Zugänge können der Agentur gesondert in Rechnung gestellt werden.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Vergütung für die Leistungen der Agentur richtet sich nach der in der Leistungsvereinbarung festgelegten Honorarbasis (Stundensätze, Pauschalen, Projektpreis o. Ä.).
6.2 Bei umfangreichen Projekten kann die Agentur nach eigenem Ermessen oder nach Vereinbarung Teil- oder Abschlagszahlungen verlangen. Diese werden in der Leistungsvereinbarung oder in einem Zahlungsplan festgehalten.
6.3 Sämtliche Nebenkosten (z. B. Reisekosten, Lizenz- oder Fremdkosten) werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.
6.4 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.5 Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu verlangen. Zudem ist die Agentur berechtigt, die weitere Erbringung von Leistungen vorübergehend einzustellen oder dem Kunden den Zugriff auf bereitgestellte Systeme, Tools oder Plattformen zu sperren, bis alle offenen Forderungen beglichen sind.
6.6 Rechnungsstellung bei Dauerschuldverhältnissen (Monats- und Pauschalverträgen): Bei fortlaufenden monatlichen Dienstleistungen (z. B. Hosting, SLA, Wartung) erfolgt die Rechnungsstellung jeweils zu Beginn des Leistungszeitraums. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung fällig und innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
6.7 Zahlungsbedingungen für Kleinaufträge: Für Einzelaufträge mit einem Netto-Auftragswert bis 500 € ist die Vergütung sofort ohne Abzug fällig.
7. Nutzungsrechte und Referenznutzung
7.1 Nutzungsrechte:
7.1.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, räumt die Agentur dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Arbeitsergebnissen (z. B. Konzepten, Grafiken, Texten) das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein.
7.1.2 Für individuell im Auftrag des Kunden entwickelten Programmcode (Payload-Code, Individualentwicklungen) erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Recht zur eigenständigen Nutzung, Bearbeitung und Weiterentwicklung (auch durch Dritte), sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes geregelt ist. Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzen.
7.1.3 Eine Übertragung von Nutzungsrechten vor vollständiger Bezahlung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
7.2 Referenznutzung: Die Agentur darf den Namen und das Logo des Kunden sowie allgemeine Informationen zum Projekt (z. B. Projekttitel, Art des Projekts) nach erfolgreichem Abschluss als Referenz für eigene Werbezwecke nutzen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich und schriftlich widerspricht. Vertrauliche Informationen bleiben hiervon ausgeschlossen.
7.3 Drittsoftware und Lizenzen: Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden Drittsoftware oder Lizenzen bereitstellt, gelten ergänzend die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters.
8. Gewährleistung und Leistungsstörungen
8.1 Gewährleistungsumfang:
8.1.1 Die Agentur gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen.
8.1.2 Treten Mängel auf, hat der Kunde diese der Agentur unverzüglich in Textform anzuzeigen. Die Agentur ist zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Der Kunde hat der Agentur hierfür eine angemessene Frist einzuräumen.
8.2 Nachbesserung und Rücktritt:
8.2.1 Die Agentur hat das Recht, mindestens zwei Nachbesserungsversuche zu unternehmen, sofern die Mängelbeseitigung für den Kunden zumutbar ist.
8.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 9.
8.3 Verjährung: Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend längere Fristen vor oder es wurde einzelvertraglich eine abweichende Frist (z. B. nach EVB-IT) vereinbart.
8.4 Haftung für Inhaltsverantwortung: Die rechtliche Verantwortung für Inhalte, die der Kunde selbst oder über automatisierte Systeme in Online-Kanälen freigibt oder veröffentlicht, liegt ausschließlich beim Kunden.
9. Haftung
9.1 Haftungsumfang: Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.2 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit: Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Agentur nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
9.3 Haftungsausschluss bei mittelbaren Schäden: Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden (insbesondere entgangener Gewinn oder mittelbare Folgeschäden) ausgeschlossen.
9.4 Haftung bei Digital Signage und KI-Systemen:
9.4.1 Die Agentur haftet nicht für technische Störungen, Ausfälle oder Schäden, die auf Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs zurückzuführen sind (z. B. globale Netzausfälle, Stromausfälle oder höhere Gewalt).
9.4.2 Für Inhalte, die automatisiert über KI- oder Digital-Signage-Systeme erzeugt oder veröffentlicht werden, trägt der Kunde die Verantwortung, sofern die Agentur nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
10. Geheimhaltung und Datenschutz
10.1 Vertraulichkeit: Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen des Projekts erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
10.2 Datenschutz & Auftragsverarbeitung: Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften (DSGVO, BDSG). Sofern die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. bei Migration, Hosting oder Wartung), schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
10.3 Nutzung von Kundendaten für KI-Trainings: Sollte im Rahmen eines KI-Projekts die Nutzung von Kundendaten für Trainingszwecke erforderlich sein, wird dies separat vereinbart und datenschutzkonform ausgestaltet.
11. Exportkontrolle und Compliance
11.1 Export- und Zollbestimmungen: Sofern der Vertragsgegenstand von Exportkontroll- oder Zollvorschriften betroffen ist, ist der Kunde dafür verantwortlich, die jeweils anwendbaren Bestimmungen zu prüfen und einzuhalten.
11.2 Ethische Grundsätze: Bei KI-Lösungen verpflichtet sich der Kunde, die Vorgaben zur rechtmäßigen Nutzung einzuhalten und die Anwendung nicht in diskriminierender oder unlauterer Weise einzusetzen.
12. Vertragslaufzeit und Kündigung
12.1 Werk- und Projektverträge: Verträge über einmalige Projektsonderleistungen (z. B. Konzeption, Entwicklung, Relaunch) enden mit der Erfüllung der vereinbarten Leistung und der Abnahme. Das Recht zur ordentlichen Kündigung während der Projektphase richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 648 BGB).
12.1.1 Kündigung durch den Kunden / Stornierung bei Projektverträgen:
Kündigt der Kunde einen Projekt- oder Werkvertrag vorzeitig, ohne dass die Agentur dies durch eine Pflichtverletzung zu vertreten hat (freie Kündigung nach § 648 BGB), steht der Agentur die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten (Teil-)Leistungen nach dem erreichten Projektstand vollumfänglich zu.
Hinsichtlich der vereinbarten, aber durch die Kündigung noch nicht erbrachten Leistungen ist die Agentur berechtigt, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens oder Mehraufwands, eine Pauschale für den entgangenen Gewinn sowie entstandene Dispositionsschäden nach folgender Staffelung zu verlangen:
– Bei Kündigung bis zu [z. B. 14 Tage] vor Projektbeginn: 20 % der Netto-Auftragssumme des noch nicht erbrachten Leistungsteils.
– Bei Kündigung nach Projektbeginn: 60 % der Netto-Auftragssumme des noch nicht erbrachten Leistungsteils.
Bestehende Auslagen, bereits verbindlich eingegangene Verpflichtungen gegenüber Dritten (z. B. Lizenzen, Subunternehmer, gebuchte Kapazitäten) sowie erbrachte Teilleistungen werden zusätzlich voll angerechnet. Bereits geleistete Anzahlungen werden mit den Ansprüchen der Agentur verrechnet.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass der Agentur überhaupt kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
12.2 Dauerschuldverhältnisse (Hosting, SLA, Betreuung):
12.2.1 Für fortlaufende monatliche Leistungen gilt die einzelvertraglich vereinbarte Laufzeit. Ist keine feste Laufzeit vereinbart, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten.
12.2.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
12.3 Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.4 Form: Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
13. Schlussbestimmungen
13.1 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
13.2 Textform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge bedürfen der Textform.
13.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht: Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz der Agentur. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: Juli 2026 / Update 2.4
Kommunikationsberatung Bjoern Habegger, Buchentalstr. 4, 97816 Lohr.
*Gültig für alle geschäftlichen Vorgänge unter der Bezeichnung „Kommunikationsberatung Bjoern Habegger“ und „stayHabby Kommunikationsagentur Habegger“ sowie den eingetragenen Marken / Auftritten: „AUTOHUB“, „Leasinghub“, „KI-Machbar.de“ und „StadtVox“.
