Was muss ich beim Autoverkauf beachten?
Viele potenzielle Käufer setzen auf eine Probefahrt vor der endgültigen Kaufentscheidung. Dafür sollte das Fahrzeug angemeldet sein. Entweder übergibst Du das Fahrzeug angemeldet, sodass der Käufer es ummelden kann oder Du besorgst vor dem Besichtungstermin Kurzzeitkennzeichen. Bei der ersten Variante solltest Du sicherstellen, dass der Verkäufer das Fahrzeug spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Übergabe ummeldet, da die KFZ-Versicherung in diesem Fall weiter über Deinen Namen läuft.
Bereits vor einem ausgemachten Besichtigungstermin solltest Du einen #Kaufvertrag in doppelter Ausführung bereithalten. Falls es zum Kauf kommt, kann dieser unkompliziert und schnell abgeschlossen werden. Ein Kaufvertrag kann selbst aufgesetzt werden und sollte alle wichtigen Personen- sowie #Fahrzeugdaten und Preis enthalten. Außerdem sollten gesetzliche Klauseln beispielsweise bezüglich Garantie, Gewährleistung und eventueller Ummeldung des Fahrzeuges eingefügt werden. -> Muster-Kaufverträge können ebenso online gefunden und ausgedruckt werden.
Kann oder möchte der Käufer nicht bar oder den Gesamtpreis zahlen, sollte das Fahrzeug entweder erst nach Überweisung des Geldes oder aber nach Zahlen einer Anzahlung übergeben werden. Die Anzahlung solltest Du vertraglich festhalten.
