Der Autohandel erfordert eine Gewerbeerlaubnis.

Bei den meisten Gewerbetreibenden ist lediglich eine Gewerbeanzeige nötig. Es gibt aber Branchen, bei denen neben der Gewerbeanzeige noch eine Gewerbeerlaubnis eingeholt werden muss. Auf diese Weise wird ermittelt, ob die betroffenen Personen qualifiziert sind, beispielsweise ein Autohaus zu betreiben. Gewerbeanmeldung und Gewerbeerlaubnis bewahren Sie am besten zusammen auf.

Damit Sie eine Gewerbeerlaubnis erhalten, müssen Sie die fachlichen Qualifikationen vorweisen können. Ebenso sind die sachlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Das heißt, Sie müssen entsprechende Gewerberäume haben und wirtschaftlich in der Lage sein, ein Autohaus zu führen. Die persönliche Zuverlässigkeit ist außerdem erforderlich. Neben dem bereits erwähnten Gewerbezentralregisterauszug und dem Führungszeugnis brauchen Sie noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Sie beim Finanzamt erhalten.