Was müssen Sie im Hinblick auf Industrie- und Handelskammer beachten?

Wenn Sie ein Autohaus eröffnen möchten, arbeiten Sie mit der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer beziehungsweise Handwerkskammer zusammen. Diese setzen sich mit Ihnen in Verbindung. Nachdem Sie ein Gewerbe angemeldet haben, ist es für Sie verpflichtend, dort Mitglied zu sein. Der Autohandel in Kombination mit einer Werkstatt gilt als Mischbetrieb, sodass beide Kammern zuständig wären. Setzen Sie sich mit diesen in Verbindung und klären Sie die Zuständigkeit.

Es ist möglich, dass Sie Mitgliedsbeiträge zahlen müssen, jedoch nur bei U#msätzen, die höher als 130.000 Euro jährlich sind und ausschließlich durch den Autohandel erwirtschaftet wurden.

Die Berufsgenossenschaft garantiert die gesetzliche Unfallversicherung für Ihr Autohaus und Ihre Mitarbeiter. Sie müssen die Initiative ergreifen und sich dort anmelden. Sogar #Einzelunternehmer müssen sich dort anmelden. Falls Sie Fragen zum Thema haben, können Sie sich an die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) wenden.

Melden Sie sich am besten auch beim Bundesverband an. Dieser übernimmt das Vertreten Ihrer Interessen in Bezug auf die Politik und die Öffentlichkeit.