Instagram-Musik: Was Unternehmen wirklich wissen müssen – Ein Leitfaden für Agenturen und Social-Media-Verantwortliche
So umgehst du die Fallen von META und Musikrechte-Inhabern
Die Nachricht kommt immer zur ungünstigsten Zeit: Eine Abmahnung wegen eines Instagram-Reels, das vor drei Wochen online ging. Eine Song-Szene, sechs Sekunden lang, lizenziert über… die META-Musikbibliothek. Kosten: 1.200 Euro. Die Frage des Clients danach ist immer die gleiche: „Aber Instagram hat mir die Musik doch vorgeschlagen?“
Ja. Das ist genau das Problem.
Das Real-Life-Szenario, das immer wieder passiert
Du betreust einen Kunden – ein Unternehmen, das Instagram für Marketing nutzt. Nicht mal groß. Vielleicht 5.000 Follower, zwei Reels pro Woche, alles professionell. Du darfst als Agentur mithelfen oder machst sogar die komplette Social-Media-Betreuung. Der Creative Brief ist klar: „Das neue Produkt soll emotional ankommen. Brauchen wir einen Sound dafür.“
In diesem Moment passiert Folgendes:
Dein Kunde öffnet Instagram, klickt auf „Reel erstellen“, scrollt durch die Musikbibliothek – und findet exakt den Song, der passt. Meta blendet ihn ein, die Plattform bietet ihn an, die Musik-Icons glühen verführerisch. Der Gedanke ist logisch: „Wenn Instagram mir das gibt, ist es erlaubt.“
Es ist nicht erlaubt.
Und du – als Agentur – schuldest deinem Kunden Rechtssicherheit. Nicht nur einen Beitrag.
Das verstehen Agenturen oft zu spät
Die META-Musikbibliothek war von Anfang an für private, nicht-kommerzielle Nutzung konzipiert. Das ist mehr als ein Jahr her, nicht ein Monat. Aber viele Agenturen und Social-Media-Manager wissen das bis heute nicht – oder vergessen es, wenn der Zeitdruck kommt.
Das Tückische: Die Plattform zeigt die Library auch bei Business-Accounts an. Instagram unterscheidet nicht selbst. Das heißt: Instagram kann die Musik anbieten – aber nur weil es zwischen privat und kommerziell nicht differenziert. Dass die Differenzierung Sache des Nutzers ist, interessiert die Plattform nicht wirklich. Für dich als Berater ist das ein Problem.
Deswegen hier die Klärung, die viele brauchen:
Wann ist ein Instagram-Account kommerziell?
Ganz einfach: Immer dann, wenn es um Geschäft geht. Oder du ein Unternehmer ist. Oder eine Kommune. Oder ein Politiker. Oder eine andere Person, die a) für sich wirbt, oder b) eine Person des öffentlichen Rechts ist.
Das Unternehmen, das Produkte verkauft. Der Handwerker, der seine Leistungen zeigt. Die Boutique-Inhaberin mit 800 Followern, die ihre neue Kollektion vorstellt. Der Coach, der seine Expertise bewirbt. Der Fotograf, der Portfolios zeigt. Die Dienstleistung, das Branding, die Außendarstellung – alles kommerziell.
Es geht nicht um die Follower-Zahl. Es geht nicht darum, ob tatsächlich Geld verdient wird. Es geht nicht mal darum, ob der Beitrag nur einmal die Woche kommt. Es geht um die Art der Nutzung: Wird das Konto im geschäftlichen Kontext genutzt?
Ja → kommerziell → META-Library nicht erlaubt.
Private Accounts sind die Ausnahme: Familienfotos, Reisetagebuch, Hobby-Content ohne jeden geschäftlichen Bezug. Wenn du fragst „Ist das irgendwie für die Arbeit relevant?“ und die Antwort ist nein – dann ist es privat.
Für alles andere gilt: Die Musik aus der Instagram-Library darf nicht verwendet werden.
Warum das Gesetz hier so streng ist (und warum dich das treffen kann)
Musik ist ein geschütztes Werk. Das klingt banal, aber es hat echte Konsequenzen.
Wenn du einen Song verwendest – egal ob Intro, Background oder volle sechs Sekunden – brauchst du rechtlich eigentlich mehrere separate Lizenzen:
- Das Urheberrecht des Komponisten
- Die Leistungsschutzrechte des Labels
- Die Verwertungsrechte (oft via GEMA oder GVL geregelt)
- Die Synchronisationsrechte für die audiovisuelle Nutzung
META hat mit den Rechteinhabern Vereinbarungen für private Nutzer getroffen. Diese Vereinbarungen sagen ausdrücklich: „Ja, aber nur privat.“ Für kommerzielle Nutzung müssten völlig andere Verträge gelten – und die sind nicht abgeschlossen.
Das ist nicht Grauzonen-Recht. Das ist schwarz-weiß.
Was die Abmahnungen wirklich kosten
Die Abmahnung kommt usually nicht von Instagram, sondern von den Rechteinhabern oder deren Kanzleien. Ihr Angebot ist simpel:
- Unterlassungserklärung unterschreiben (kein solcher Content mehr)
- Lizenzgebühr zahlen (200 bis 2.000 Euro, je nach Song und Situation)
- Anwaltskosten tragen (500 bis 1.500 Euro zusätzlich)
- Den Inhalt löschen
Für einen Song in einem Reel ist das nicht verhandelbar. Und je bekannter der Song, desto teurer wird es.
Das Perfide: Dein Kunde zahlt. Aber du hast ihm geraten, den Content so hochzuladen – oder zumindest nicht aktivgetragen, dass die Musik nicht erlaubt ist.
Wie du es von Anfang an richtig machst
Die gute Nachricht: Es gibt absolut sichere Wege. Du musst sie nur vor der Content-Erstellung klar machen.
Option 1: Lizenzfreie Musik (am sichersten)
Plattformen wie Epidemic Sound, Artlist, Envato Elements oder PremiumBeat bieten Musik an, die für kommerzielle Nutzung lizenziert ist. Der Clue hier: Du musst genau hinschauen, welche Lizenz welche Nutzungsart abdeckt.
- Creator-Lizenz: Reels, Social-Media, kleine Projekte → oft günstig
- Business-Lizenz: Unternehmensvideos, Ads, größere Kampagnen → teurer, aber sicherer
Wichtig: Die Musik hochladen, bevor das Reel bei Instagram erstellt wird. Nicht die Instagram-Library nutzen, nicht versuchen, es dort zu finden. Du produzierst fertig, lädst fertig hoch.
Kosten: 10-50 Euro monatlich je nach Plattform und Umfang.
Option 2: Eigener Sound / Corporate Audio
Jingles, Intros, Ambient-Musik – kann auch selbst produziert werden. Ein guter Grund, um mit einem Audio-Designer zu arbeiten. Das gibt dir maximale Kontrolle und ein Alleinstellungsmerkmal.
Kosten: 500-2.000 Euro für einen Custom-Sound, dann unbegrenzte Nutzung.
Option 3: Direkt beim Rechteinhaber lizenzieren
Falls dein Kunde unbedingt einen bestimmten, bekannten Song will: Das ist möglich, aber teuer und zeitintensiv.
Kosten: 1.000-10.000 Euro für begrenzte kommerzielle Nutzung.
Option 4: Musik weglassen
Voice-Over, Sounddesign, stille Momente – funktioniert auch. Manchmal besser.
Die Checkliste für Agenturen
Bevor du oder dein Team einen Reel hochladet:
- Klärt ihr im Creative Brief, ob Musik nötig ist?
- Wurde klar kommuniziert, dass die Instagram-Library tabu ist?
- Habt ihr eine lizenzfreie Alternative gewählt oder die Musik extern produziert?
- Wurde die Musik vor dem Hochladen ins Reel integriert?
- Kann das Team die Lizenz dokumentieren?
Das letzte Punkt ist nicht unbedeutsam: Im Falle einer späteren Frage sollte dein Kunde nachweisen können, dass die Musik korrekt lizenziert ist. Das ist auch dein Schutz.
Warum das Thema gerade wieder wichtig wird
Die Plattformen werden strenger. Instagram und TikTok automatisieren ihre Inhalteprüfung – und Musik ist ein Trigger-Punkt. Auch YouTube, das lange Zeit große Unterschiede in der Durchsetzung hatte, wird konsistenter.
Parallel steigen die Abmahnungen wieder an. Nicht, weil es neue Regelungen gibt, sondern weil Kanzleien systematischer werden und mehr Ressourcen in automatisierte Inhalts-Analysen stecken.
Das heißt: Dein Vorteil als Agentur ist gerade jetzt, dass du proaktiv klarer sein kannst als die Konkurrenz. Wenn dein Kunde weiß, „meine Agentur regelt das rechtssicher von Anfang an“, dann ist das ein echtes Differenzierungsmerkmal.
Ein letzter Punkt: Wann brauchst du echte juristische Beratung?
Wenn du oder dein Kunde bereits Inhalte mit Musik online habt und unsicher seid, ob die Lizenzierung korrekt war – sprich mit einem Anwalt. Nicht mit mir, nicht mit einem Blog-Artikel.
Auch wenn:
- Ihr für Kunden-Kampagnen nationale oder internationale Reichweite plant
- Ads mit Musik laufen sollen
- Ihr bekannte, populäre Songs verwenden möchtet
- Die Musik zentral für die Message ist (nicht nur Background)
Rechtssicherheit ist in diesen Fällen zu wichtig, um sie selbst zu klären.
Das Wichtigste zum Mitnehmen
Die META-Musikbibliothek ist nicht für geschäftliche Zwecke lizenziert – egal wie sehr Instagram dich auf die Musik hinweist. Die Abmahnungen werden nicht weniger. Und dein Schutz als Agentur liegt darin, dass du das von Anfang an transparent kommunizierst und deinen Kunden die richtigen Wege zeigst.
Lizenzfreie Musik kostet wenig, ist einfach zu nutzen und gibt dir völlige Rechtssicherheit. Das ist kein großer Aufwand – aber es macht den Unterschied zwischen einem sauberen Projekt und einer späten, unangenehmen Nachricht aus einer Kanzlei.
Du betreust Kunden im Social-Media-Bereich und hast Fragen zur rechtssicheren Musiknutzung? Gerne bespreche ich mit dir, wie deine Agentur das workflow-technisch absichert – oder wir schauen bestehende Inhalte an, bevor es kritisch wird.
Über uns und den Blog
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